von Dorothea Brozek, WAG, 2004-09
In English
Gesetzliche und finanzielle Grundlage
Das Pflegegeld ist im Bundespflegegeldgesetz aus dem Jahr 1993 geregelt. Es
hat folgende Zielsetzung: “Das Pflegegeld hat den Zweck, in Form eines
Beitrages pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen
Personen, soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern
sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes
Leben zu führen.“ (§1)